Aufgrund des § 8 Absatz 5 e) der Satzung des Vereins “akwfreiezukunft - Verein für Alternativtechnologien” gibt sich der Verein akwfreiezukunft durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.08.2011 folgende Beitragsordnung:
§ 1
Geltungsbereich
Die Beitragsatzung gilt für die Mitglieder des Vereins akwfreiezukunft Verein für Alternativtechnologien.
§ 2
Beitragspflicht
(1) Jedes Mitglied unterliegt grundsätzlich der jährlichen Beitragspflicht. Teilnehmer des Förderkreises sind keine Vereinsmitglieder und unterliegen daher nicht der Beitragspflicht.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt für
a) natürliche Personen: 100,- EUR
b) Studierende, Schüler, Rentner, Referendare, Doktoranden: 50,- EUR
c) juristische Personen, nichtrechtsfähige Vereine, und sonstige Personenvereinigungen, die kein Wirtschaftsunternehmen betreiben: 250,- EUR
d) juristische Personen, nichtrechtsfähige Vereine und sonstige Personenvereinigungen, die ein Wirtschaftsunternehmen betreiben: 500,- EUR
(3) Bei Bestätigung eines Aufnahmeantrags nach dem 01.Juli eines Kalenderjahres ist ein halber Jahresbeitrag zu entrichten.
(4) Für Mitglieder, die sich in einer sozialen Härtesituation befinden, kann auf Antrag der Beitrag für das laufende Kalenderjahr individuell vereinbart werden.
(5) Die Jahresbeiträge werden am 15.Januar des Kalenderjahres fällig, für welches sie entrichtet werden müssen.
(6) Der Beitrag wird per Einzugsermächtigung abgerufen oder ist auf die folgende Bankverbindung einzuzahlen:
GLS Gemeinschaftsbank eG. Bochum
BLZ: 430 609 67
Konto: 404 97 13 800
§ 3
Verwendung der Gelder
Die Beiträge sind ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins gemäß der geltenden Satzung zu verwenden.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung am 09.08.2011 in Kraft.
§ 5
Änderung der Beitragsordnung
Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.
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